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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Geltung der AGB

Mit dem Betreten unserer Discothek erkennt der Gast diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Diese stehen unter https://www.invas.club/agb.html auf unseren Internetseiten zur Verfügung. Des weiteren liegen diese zusätzlich im Kassenbereich unserer Diskothek aus und können dort auf Verlangen eingesehen werden.


2. Einlass / Altersbeschränkung / Jugendschutz

Gewähren wir nur Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugendlichen in der Öffentlichkeit ist unser Sicherheitspersonal gehalten, am Eingang Ausweiskontrollen durchzuführen.

Alkoholisierten oder in sonstiger Weise berauschten Personen ist der Zutritt verboten.

Die Kleidung sollte im angemessenen Rahmen für einen Discothekenbesuch liegen.

Es besteht kein Anspruch auf Einlass. Wir behalten uns vor, Personen den Einlass ohne Angabe von Gründen zu verwehren. Dies gilt unabhängig von Rasse, Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung oder eines sonstigen Merkmals im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Wir distanzieren uns von jedweder Form der Diskriminierung. Der Einlass begründet keinen Sitzplatzanspruch. Verlässt ein Gast in Ausnahmefall vorübergehend die Discothek, ist für den erneuten Einlass ein von uns vor dem Verlassen anzubringender Kontrollstempel zum Nachweis des bereits entrichteten Eintrittspreises erforderlich.


Altersbeschränkung / Jugendschutz

Zur Einhaltung des Jugendschutzes gewähren wir Jugendlichen die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, keinen Einlass in unsere Diskothek. Wir akzeptieren auch nicht die sogenannten (Muttizettel).


3. Eintritt und Mindestverzehr

Bei eigenen oder Events von Veranstaltern können sowohl Eintritts als auch Mindestverzehr Gelder erhoben werden. (Bei Sonderveranstaltungen mit Live Künstlern oder mehreren DJ' S, können diese entsprechend variieren). Der Betreiber oder Veranstalter, wird dieses im Kassenbereich aushängen.

(Grundsätzlich gelten die Regelungen im Kassenbereich unserer Diskothek bei jeder einzelnen Veranstaltung).


4. Hausrecht

Den Anweisungen der Geschäftsleitung, des Personals und des Sicherheitspersonals, die das Hausrecht ausüben, ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.


5. Verhalten im Brandfall

Im Falle eines Brandes sind die Anweisungen unserer Mitarbeiter und des Sicherheitspersonals strikt zu befolgen. Die Discothek ist geordnet über die ausgeschilderten Notausgänge zu verlassen.


6. Verbote

Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen, gleich welcher Art, sowie von brennbaren, explosiven oder gesundheitsgefährdenden Stoffen ist verboten. Der Besitz, Konsum und die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Stoffen und Zubereitungen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (Rauschmittel und Medikamente), sind in unserer Discothek ausdrücklich verboten.

Zuwiderhandlungen haben ein sofortiges Hausverbot zur Folge und werden strafrechtlich verfolgt.

Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern in der Discothek und auf dem Grundstück ist verboten. Werden ohne unsere vorherige Erlaubnis Flugblätter oder Handzettel verteilt, wird der Aufwand für die Beseitigung / Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt.


7. Verzehr und Bezahlung

Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke ist untersagt. Der Betreiber und dessen Sicherheitspersonal ist berechtigt zu diesem Zweck Taschenkontrollen durchzuführen.

Nimmt der Gast die Möglichkeit wahr, über unser bargeldloses Zahlungssystem zu bezahlen, besteht die Möglichkeit einen Auszahlungsbetrag zwischen 10,00 € - 100,00 € in Bar von uns zu erhalten. Hierfür berechnen wir eine einmalige Gebühr für jede Transaktion von 1,00 € bis max. 5,00 €. Die Regelung gilt für Zahlungen per EC-Cash, Maestro, ELV und mit anderen von uns akzeptierten Kreditkarten.


8. Garderobe und Wertgegenstände

Mäntel, Jacken und sonstige Arten von Kleidungsstücken sollten im eigenen Interesse des Gastes an der Garderobe abgegeben werden.

Die Diskothek und dessen Betreiber, haftet nicht für Wertgegenstände die sich in den abgegeben Mänteln, Jacken und sonstigen Arten von Kleidungsstücken befinden.

Je Garderoben Stück wird eine Verwahrgebühr von 1,00 Euro (inkl. Umsatzsteuer) erhoben und dem Gast eine Garderobenmarke ausgehändigt.

Die Rückgabe von Garderobenstücken erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorlage der Garderobenmarke.

Bei Verlust der Marke stellen wir eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro in Rechnung.

Für den Inhalt von Garderobenstücken wird nicht gehaftet.

An der Garderobe abgegebene Kleidungsstücke werden bei Verlust oder Beschädigung bis zum Höchstbetrag von 100,00 Euro gegen Vorlage des Kaufbelegs ersetzt.

Eine Haftung für den Verlust aller in die Diskothek  mitgebrachten Wertgegenstände, insbesondere Taschen, Schmuck, Handy's oder sonstige nicht genannte Gegenstände,  ist die Haftung der Diskothek des Betreibers ausgeschlossen.


9. Haftung des Gastes

Jeder Gast haftet für von ihm schuldhaft verursachte Schäden. Ein Gast, der mutwillig Schäden verursacht, insbesondere Einrichtungsgegenstände oder Dekorationen beschädigt, wird außerdem mit einem sofortigen Hausverbot belegt.


10. Störer Gäste

Die den friedlichen Ablauf der Veranstaltung stören, gleich auf welche Weise, insbesondere andere Gäste oder Mitarbeiter der Diskothek belästigen, beleidigen oder tätlich angreifen, erhalten sofortiges Hausverbot. Außerdem behalten wir uns strafrechtliche Schritte wegen Hausfriedensbruchs bzw. Körperverletzung vor.


11. Videoüberwachung

Aus Sicherheitsgründen ist unsere Discothek Videoüberwacht. Die Aufzeichnungen werden 24 Stunden nach Überwachungsende wieder gelöscht, sofern keine besonderen Vorkommnisse eine Aufbewahrung über diesen Zeitraum hinaus erforderlich machen. Mit dem Betreten der Discothek erklärt jeder Gast sein Einverständnis mit der Videoaufzeichnung.


12. Film- und Fotoaufnahmen

Das Fotografieren und Filmen durch Gäste in unserer Discothek und auf dem Grundstück ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Geschäftsleitung nicht gestattet. Nicht gestattete Fotografien und Filmaufnahmen sind nach Aufforderung durch die Geschäftsleitung oder dessen Sicherheitspersonal umgehend vom Datenträger zu löschen.

Dieses gilt nicht für Foto, Bild, Ton- und Videoaufnahmen die wir als Eigentümer der Diskothek zu Werbezwecken fertigen lassen. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklärt jeder Gast sein Einverständnis mit einer Veröffentlichung der Aufnahmen auf unseren Werbemedien wie Facebook, Instagram, unseren eigenen Internetseiten und sonstigen durch uns genutzten Werbeplattformen bereit. Im Rahmen der genannten Zweckbestimmung stehen alle Verwertungsrechte ausschließlich uns zu.

Jedwede Nutzung der Aufnahmen durch Dritte, auch durch Gäste der Discothek, ist untersagt.

Sollte ein Gast mit der Veröffentlichung einer aufgenommenen Foto, Bild, Ton- oder Videoaufnahme, auf der er abgebildet ist, nicht einverstanden sein, hat er uns dies sofort mitzuteilen. Diese wird dann sofort von dem Bildträger der Kamera gelöscht.

Auf unseren Werbeplattformen bereits veröffentlichte Fotoaufnahmen können auch später noch gelöscht bzw. entfernt werden, wenn dies von der abgebildeten Person ausdrücklich und schriftlich gewünscht wird. Ein entsprechender Wunsch ist an die Geschäftsleitung zu richten. Hierfür können Sie unser Kontaktformular nutzen oder senden uns eine E-Mail. Die Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum auf unserer Internetseite.


13. Zum Schluss

Donīt Drink and Drive! Bereits geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit erheblich. Sind Sie müde oder haben Sie alkoholische Getränke zu sich genommen, lassen Sie Ihr Fahrzeug stehen und nutzen die öffentlichen Verkehrsmittel oder ein Taxi.

Gäste haben sich beim Verlassen der Discothek und vor dem Lokal leise zu verhalten. Wir bitten um Rücksichtnahme auf die Interessen der benachbarten Anwohner.



Die Geschäftsleitung

Stand: 10.01.2024

InVas Dance Club ©

GEBEMA Gastronomie GmbH

Kamener Straße 178

59077 Hamm

 


 
www.invas.club